Betriebsunterbrechung -
für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gibt es jetzt ein TOP-Produkt
mit einzigartigem Kündigungsschutz!

 

Mag. Johannes Muchitsch

 

Mag. Johannes Muchitsch:
“Solange es der Gesundheitszustand erlaubt,
sollte wirklich jeder so schnell wie möglich in den Rahmenvertrag wechseln.“


BETRIEBSUNTERBRECHUNG – UND DANN?

Macht eine Ärztin oder ein Arzt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls von ihrer/seiner Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BUFT) Gebrauch, folgt oft die Ernüchterung. Denn häufig flattert mit der Entschädigungszahlung die Kündigung der Versicherung ins Haus. Die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte der Ärztekammer Kärnten und der Versicherungsmakler Mag. Johannes Muchitsch haben nun mit einer Rahmenvereinbarung Abhilfe geschaffen.

ÄK: Herr Mag. Muchitsch, das Angebot an Versicherungen ist beinahe unüberschaubar und schwer vergleichbar, was den Leistungs- und Prämienaufwand betrifft. Was ist bei Ihrer BUFT so besonders?
MUCHITSCH: Wir haben mit der Rahmenvereinbarung die Kärntner Ärztinnen und Ärzte zum ersten Mal zu einer Art „BUFT-Einkaufsgemeinschaft“ vereint. Das bedeutet günstige Prämien, vor allem aber haben wir den Versicherer dazu gebracht, auf sein Kündigungsrecht weitestgehend zu verzichten.

ÄK: Warum ist ein Kündigungsschutz so wichtig?
MUCHITSCH: Die wenigsten Ärztinnen und Ärzte wissen, dass sie nach einem Schadensfall gekündigt werden können und dann häufig für die Zukunft ohne Versicherungsschutz dastehen. Nun, die Praxis zeigt, dass die Sorge berechtigt ist. Versicherungen kündigen immer häufiger, oft schon nach dem ersten Schaden.

“In Zukunft sollen keine Ärztinnen und Ärzte mehr krankheitsbedingt gekündigt werden.“

ÄK: Kann man nicht einfach die Versicherung wechseln?
MUCHITSCH: Theoretisch schon, in der Praxis sieht es anders aus. Wurden die Versicherungsnehmerinnen oder der Versicherungsnehmer einmal gekündigt oder abgelehnt, gilt sie/er als „unerwünschtes Risiko“. Die Chancen auf einen Wechsel sind dann äußerst gering.

ÄK: Die Folgen wären fatal.
MUCHITSCH: So ist es. Stellen sie sich vor, sie haben Krebs: die Unterbrechung für die Operation wird bezahlt, dann folgt die Kündigung. Für die Dauer der Chemotherapie oder einer neuerlichen OP gibt es kein Geld mehr von der Versicherung. Und obendrein: mit einem Krebsbefund sind sie de facto nicht mehr versicherbar - auch nicht gegen Schäden, die mit der Erkrankung gar nichts zu tun haben, z.B. gegen einen Autounfall oder einen Herzinfarkt.

Muchitsch

ÄK: Sie sagten, die Chancen auf einen Versicherungswechsel wären gering, das heißt nicht ausgeschlossen?
MUCHITSCH: Ein neuer Versicherer wird all jene Risiken ausschließen, die bereits zu einer Zahlung geführt haben. Wenn aber gerade jene Erkrankungen ausgenommen werden, aufgrund derer eine neuerliche Betriebsunterbrechung wahrscheinlich ist, dann wird der Vertrag ad Absurdum geführt.

ÄK: Nennen Sie ein Beispiel!
MUCHITSCH: Hat die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer zum Beispiel einen Prolaps L4/L5 erlitten – ob degenerativ oder durch Unfall – dann werden vom neuen Versicherer sämtliche Erkrankungen der Wirbelsäule ausgeschlossen. Ähnliches gilt für Hypertonie.

ÄK: Für Bluthochdruck?
MUCHITSCH: Ja, da wird der Versicherer alle cardio-vasculären Erkrankungen ausschließen. Was das bedeutet, muss ich wohl nicht erklären.

“Wir haben den Versicherer dazu gebracht,
auf sein Kündigungsrecht de facto zu verzichten“

ÄK: Sollten alle Ärztinnen und Ärzte bei ihren Polizzen das Kleingedruckte lesen?
MUCHITSCH: So ist es, speziell den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist oft nicht bewusst, was es bedeutet, mit verschlechtertem Gesundheitszustand nach einer Vertragskündigung ohne Versicherungsschutz dazustehen. Ein, die finanzielle Existenz bedrohendes Risiko!

ÄK: Was können Sie nun für die Kärntner Ärztinnen und Ärzte tun?
MUCHITSCH: Nun, bei unserer BUFT gibt es einen weitreichenden Kündigungsschutz, das gibt Sicherheit für jede Ärztin und jeden Arzt. Und jetzt geht es darum, dass jede Ärztin und jeder Arzt die Möglichkeit erhält, rasch in den Rahmenvertrag umzusteigen, damit auch für sie oder für ihn der Kündigungsschutz gilt. Zu diesem Zweck organisieren wir gemeinsam mit der Ärztekammer Kärnten eine Veranstaltungsreihe. Hier erfährt jede Ärztin und jeder Arzt, wie sie aus ihrem oder er aus seinem bestehenden Vertrag herauskommt.

ÄK: Das heißt Full-Service für einen raschen Umstieg?
MUCHITSCH: Ganz genau! Wir prüfen den aktuellen Vertrag, checken den Gesundheitsstatus, kümmern uns um die Übernahmegarantie des neuen Versicherers und regeln dann den reibungslosen Umstieg in den Rahmenvertrag. Sollte sich ein Versicherer rechtswidrig einer Kündigung des bestehenden BUFT-Vertrages widersetzen, bieten wir kostenlosen Rechtsbeistand.

ÄK: Was ist Ihr Ziel mit dieser Rahmenvereinbarung?
MUCHITSCH: In Zukunft soll keine Ärztin und kein Arzt mehr krankheitsbedingt gekündigt werden.

ÄK: Ein Tipp vom Profi?
MUCHITSCH: Solange es der Gesundheitszustand erlaubt, sollte wirklich jeder so schnell wie möglich in den Rahmenvertrag wechseln.

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