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Betriebsunterbrechung -
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Mag. Johannes Muchitsch: |
BETRIEBSUNTERBRECHUNG – UND DANN?
Macht
eine Ärztin oder ein Arzt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls von
ihrer/seiner Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BUFT) Gebrauch, folgt oft
die Ernüchterung. Denn häufig flattert mit der Entschädigungszahlung die
Kündigung der Versicherung ins Haus. Die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzte der Ärztekammer Kärnten und der Versicherungsmakler Mag. Johannes
Muchitsch haben nun mit einer Rahmenvereinbarung Abhilfe geschaffen.
ÄK: Herr Mag. Muchitsch,
das Angebot an Versicherungen ist beinahe unüberschaubar und schwer
vergleichbar, was den Leistungs- und Prämienaufwand betrifft. Was ist bei
Ihrer BUFT so besonders?
MUCHITSCH: Wir haben mit der Rahmenvereinbarung die Kärntner
Ärztinnen und Ärzte zum ersten Mal zu einer Art „BUFT-Einkaufsgemeinschaft“
vereint. Das bedeutet günstige Prämien, vor allem aber haben wir den
Versicherer dazu gebracht, auf sein Kündigungsrecht weitestgehend zu
verzichten.
ÄK: Warum ist ein
Kündigungsschutz so wichtig?
MUCHITSCH: Die wenigsten Ärztinnen und Ärzte wissen, dass
sie nach einem Schadensfall gekündigt werden können und dann häufig für die
Zukunft ohne Versicherungsschutz dastehen. Nun, die Praxis zeigt, dass die
Sorge berechtigt ist. Versicherungen kündigen immer häufiger, oft schon nach
dem ersten Schaden.
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“In Zukunft sollen
keine Ärztinnen und Ärzte mehr krankheitsbedingt gekündigt werden.“ |
ÄK: Kann man nicht einfach
die Versicherung wechseln?
MUCHITSCH: Theoretisch schon, in der Praxis sieht es anders aus.
Wurden die Versicherungsnehmerinnen oder der Versicherungsnehmer einmal
gekündigt oder abgelehnt, gilt sie/er als „unerwünschtes Risiko“. Die Chancen
auf einen Wechsel sind dann äußerst gering.
ÄK: Die Folgen wären
fatal.
MUCHITSCH: So ist es. Stellen sie sich vor, sie haben Krebs:
die Unterbrechung für die Operation wird bezahlt, dann folgt die Kündigung.
Für die Dauer der Chemotherapie oder einer neuerlichen OP gibt es kein Geld
mehr von der Versicherung. Und obendrein: mit einem Krebsbefund sind sie de
facto nicht mehr versicherbar - auch nicht gegen Schäden, die mit der
Erkrankung gar nichts zu tun haben, z.B. gegen einen Autounfall oder einen
Herzinfarkt.
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ÄK: Sie sagten, die
Chancen auf einen Versicherungswechsel wären gering, das heißt nicht
ausgeschlossen?
MUCHITSCH: Ein neuer Versicherer wird all jene Risiken
ausschließen, die bereits zu einer Zahlung geführt haben. Wenn aber gerade
jene Erkrankungen ausgenommen werden, aufgrund derer eine neuerliche
Betriebsunterbrechung wahrscheinlich ist, dann wird der Vertrag ad Absurdum
geführt.
ÄK: Nennen Sie ein
Beispiel!
MUCHITSCH: Hat die Versicherungsnehmerin oder der
Versicherungsnehmer zum Beispiel einen Prolaps L4/L5 erlitten – ob
degenerativ oder durch Unfall – dann werden vom neuen Versicherer sämtliche
Erkrankungen der Wirbelsäule ausgeschlossen. Ähnliches gilt für Hypertonie.
ÄK: Für Bluthochdruck?
MUCHITSCH: Ja, da wird der Versicherer alle
cardio-vasculären Erkrankungen ausschließen. Was das bedeutet, muss ich wohl
nicht erklären.
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“Wir haben den
Versicherer dazu gebracht, |
ÄK: Sollten alle Ärztinnen
und Ärzte bei ihren Polizzen das Kleingedruckte lesen?
MUCHITSCH: So ist es, speziell den niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten ist oft nicht bewusst, was es bedeutet, mit
verschlechtertem Gesundheitszustand nach einer Vertragskündigung ohne
Versicherungsschutz dazustehen. Ein, die finanzielle Existenz bedrohendes
Risiko!
ÄK: Was können Sie nun für
die Kärntner Ärztinnen und Ärzte tun?
MUCHITSCH: Nun, bei unserer BUFT gibt es einen
weitreichenden Kündigungsschutz, das gibt Sicherheit für jede Ärztin und jeden
Arzt. Und jetzt geht es darum, dass jede Ärztin und jeder Arzt die
Möglichkeit erhält, rasch in den Rahmenvertrag umzusteigen, damit auch für
sie oder für ihn der Kündigungsschutz gilt. Zu diesem Zweck organisieren wir
gemeinsam mit der Ärztekammer Kärnten eine Veranstaltungsreihe. Hier erfährt
jede Ärztin und jeder Arzt, wie sie aus ihrem oder er aus seinem bestehenden
Vertrag herauskommt.
ÄK: Das heißt Full-Service
für einen raschen Umstieg?
MUCHITSCH: Ganz genau! Wir prüfen den aktuellen Vertrag, checken
den Gesundheitsstatus, kümmern uns um die Übernahmegarantie des neuen
Versicherers und regeln dann den reibungslosen Umstieg in den Rahmenvertrag.
Sollte sich ein Versicherer rechtswidrig einer Kündigung des bestehenden
BUFT-Vertrages widersetzen, bieten wir kostenlosen Rechtsbeistand.
ÄK: Was ist Ihr Ziel mit
dieser Rahmenvereinbarung?
MUCHITSCH: In Zukunft soll keine Ärztin und kein Arzt
mehr krankheitsbedingt gekündigt werden.
ÄK: Ein Tipp vom Profi?
MUCHITSCH: Solange es der Gesundheitszustand erlaubt, sollte
wirklich jeder so schnell wie möglich in den Rahmenvertrag wechseln.